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Informationen der Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF)

Die Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF) ist ein Zusammenschluss von aktuell 140 Anbietern aus dem Taxigewerbe sowie den Hilfsorganisationen. Sie erbringen mit rund 1.600 Fahrzeugen in ganz Brandenburg Krankenfahrten.

Presseanfragen:

Andreas Kaczynski
Sprecher Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF)
c/o Der Paritätische Brandenburg e.V.
Tornowstraße 48, 14473 Potsdam
Mobil: 0151/12629500
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Hier stellen wir Antworten auf die wichtigsten Fragen der aktuellen Vertragsverhandlungen zwischen den Krankenkassen und Anbietern von Krankenfahrten zur Verfügung.

Warum haben die Anbieter der Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF) die Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen gekündigt?

Bei den Anbietern handelt es sich um gemeinnützige Hilfsorganisationen mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die kostendeckend arbeiten müssen, oder um wirtschaftliche handelnde Unternehmen, die gewinnorientiert arbeiten. Die Vergütungssätze wurden in den vergangenen Jahren maßgeblich von den Krankenkassen bestimmt. Verhandlungen waren nicht möglich und auch nicht von den Kostenträgern gewollt. Die Vergütung durch Anpassungen nur bis zur „Grundlohnsummensteigerung“ in den zurückliegenden Jahren führt bei den Anbietern zu Verlusten, die sie aus anderen Wirtschaftsbereichen kompensieren müssen oder sie langfristig in die Insolvenz treiben. 

Was fordern die Anbieter der BAGF bei den Verhandlungen?

Die Anbieter fordern höhere Vergütungssätze für ihre Fahrten von im Schnitt 30 Prozent als Verhandlungsbasis. Grund sind die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre, unter anderem bei:

• Personalkosten
• der Beschaffung und dem Leasing von Fahrzeugen,
• Reparatur- und Werkstattkosten,
• Kraftstoffpreisen,
• Gebühren und allgemeinen Betriebskosten.

Ein Beispiel: Eine einzelne Krankenfahrt als Liegendtransport über insgesamt rund 50 Kilometer bindet in der Regel zwei Fahrer für jeweils etwa zwei Stunden. Dazu kommen ein speziell ausgestattetes Fahrzeug, die Einsatzorganisation, Dokumentation sowie die gefahrenen Kilometer. Allein bei Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns entstehen dabei Gesamtkosten von mehr als 147 Euro pro Fahrt. Weitere Kosten – etwa für tarifliche Entlohnung, Fahrzeugunterhalt oder allgemeine Betriebskosten – sind darin noch nicht berücksichtigt. Demgegenüber lag das bisherige Vergütungsangebot der AOK Nordost für eine vergleichbare Fahrt bei weniger als 87 Euro. Das entspricht rechnerisch einer Differenz von rund 60 Euro.

Je nach Zustand des Fahrgastes kommen für Krankenfahrten unterschiedliche Fahrzeuge und Personal zum Einsatz, es kommt zu unterschiedlichen Vergütungssätzen. Für Rollstuhlbeförderungen und die Beförderung gehfähiger Fahrgäste bietet die AOK Nordost in den Verhandlungen derzeit eine Steigerung von 5,17 Prozent für das Jahr 2026 (ein Jahr) bzw. 8 Prozent bei einer Laufzeit bis Ende 2027 (zwei Jahre). Das lehnt die BAGF ab, denn allein der gesetzliche Mindestlohn ist von 2025 zu 2026 um 8,4 Prozent gestiegen und steigt von 2026 zu 2027 um weitere 5,04 Prozent.

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

Die Vergütungssätze in anderen Bundesländern und Landkreisen liegen bis auf einzelne Ausnahmen deutlich über denen in Brandenburg. So bietet die AOK etwa für den Transport eines gehfähigen Fahrgastes, der 20 Kilometer vom Krankenhaus entfernt wohnt, eine Vergütung von 41,75 Euro. Fahranbieter in Niedersachsen erhalten für die gleiche Fahrt 65,50 Euro (AOK/vdek), Anbieter in Thüringen/Gera 65,35 Euro (AOK). Die Anbieter der BAGF sind der AOK mit einem Vergütungsangebot von 47,83 Euro für eine solche Fahrt entgegengekommen, was die Krankenkasse derzeit ablehnt. 

Sind die Anbieter von Krankenfahrten verpflichtet, Fahrten zu den Konditionen der Krankenkassen anzubieten?

Fahrdienstunternehmen sind nach Rechtsauffassung der BAGF nur verpflichtet, Krankenfahrten durchzuführen, wenn es zwischen Krankenkassen und den Fahrdienstunternehmen einen gültigen Rahmenvertrag und eine gültige Vergütungsvereinbarung gemeinsam gibt. Ist einer dieser Verträge gekündigt, erlischt die Pflicht. Die meisten Anbieter der BAGF haben ihre Verträge (Rahmenverträge und/oder Vergütungsvereinbarung) mit der AOK Nordost und dem vdek zum 31.12.2025 gekündigt. Für die Zeit danach müssen die Partner neue Verträge aushandeln. Beim vdek gibt es eine Klausel, dass bestehende Preise so lange weiter gelten, bis neue Vergütungen vereinbart sind. Diese Klausel gibt es bei den Verträgen mit der AOK Nordost nicht.

Welche Folgen hat es für die Versorgungslage, wenn die Verhandlungen nicht zu Vergütungssätzen führen, die für die BAGF wirtschaftlich angemessen sind?

Die Hilfsorganisationen DRK, ASB, Johanniter-Unfall-Hilfe verfügen in Brandenburg über ca. 900 Fahrzeuge für Krankenfahrten und sind der BAGF angeschlossen. Dazu kommen ca. 700 Fahrzeuge von derzeit fast 150 Unternehmen, die der Arbeitsgemeinschaft ein Verhandlungsmandat ausgestellt haben. Die Arbeitsgemeinschaft rechnet daher mit deutlichen Versorgungsengpässen bei Krankenfahrten, wenn kein Verhandlungsergebnis erzielt wird.

Wichtig: Entscheidend ist nicht die Anzahl an Anbietern von Krankenfahrten, sondern die Anzahl an Fahrzeugen. Ein Teil der Anbieter verfügt nur über Fahrzeuge für den Transport gehfähiger Patientinnen und Patienten. Andere Anbieter, darunter Mitglieder der BAGF, setzen Fahrzeuge ein, die auch für Rollstuhl- oder Liegendtransporte geeignet sind.

Welche alternativen Transportmöglichkeiten gibt es für Patientinnen und Patienten?

Die Anbieter der BAGF bieten an, Fahrgäste auf eigene Rechnung zu transportieren. Wird kein Anbieter gefunden, kommen als Ersatz zum Teil Krankenwagen zum Einsatz, deren Kosten wesentlich höher liegen und die eigentlich für die Notfallversorgung vorgesehen sind.