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Sicher zu Hause leben

Pflegedienste und Sozialstationen

Die ASB-Sozialstationen und ambulanten Pflegedienste in Brandenburg informieren gern über alle Fragen rund um das Thema Pflege.

Eine Pflegerin steigt in ihr Dienstfahrzeug vom ASB-Pflegedienst ein.

Ambulante Pflegedienste kommen zu den Senioren nach Hause und helfen ihnen so, länger in der vertrauten Umgebung bleiben zu können.

Foto: ASB/Werner Krüper

Gemeinsam wird zunächst der persönliche Pflegebedarf geklärt. Mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen legen die Pflegekräfte dann die Termine und den Umfang der Leistungen fest. Sie informieren darüber, welche Kosten anfallen und welchen Anteil davon die Pflegekasse übernimmt. Das Pflegepersonal beantwortet auch gern weitere Fragen rund um das Thema Pflegeversicherung und informiert zudem über die Leistungen anderer Sozialversicherungen.

Wohnraumberatung

Ebenfalls bieten viele Sozialstationen und ambulanten Pflegedienste Wohnraumberatung an, denn bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit genügen manchmal kleine Veränderungen, um die vertraute Wohnung an die veränderten Bedürfnisse der Bewohner anzupassen.

Pflege und Versorgung zu Hause

Die ambulanten Pflegedienste des ASB unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege und Versorgung zu Hause (Grundpflege). Zur häuslichen Pflege gehört die Hilfe beim Aufstehen- und Zubettgehen, bei der Körperpflege oder beim Essen. Darüber hinaus unterstützen die Pflegedienste im Haushalt, z.B. beim Wäsche waschen, Geschirr spülen oder Kochen.

Häusliche Krankenpflege

Die ASB-Pflegedienste bieten ergänzend zur ärztlichen Behandlung auch die häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) an. Sie beinhaltet zum Beispiel die Versorgung von Wunden, den Wechsel von Verbänden, das Setzen von Spritzen oder andere vom Arzt verordnete medizinisch notwendige Maßnahmen. Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden, sofern der behandelnde Arzt eine entsprechende Verordnung ausgestellt und die Krankenkasse die Leistung genehmigt hat. Bei der Antragstellung sind die ASB-Pflegedienste gerne behilflich.

Vertretung für pflegende Angehörige

Wenn pflegende Angehörige einmal Urlaub von der Pflege nehmen wollen, selbst erkrankt sind oder sich aus anderen Gründen für eine bestimmte Zeit nicht selbst kümmern können, übernehmen die Pflegedienste im Rahmen der Verhinderungspflege die Versorgung der Patienten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Ersatz maximal für vier Wochen pro Jahr. Die Kosten dürfen einen Betrag von 1.470 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Schulungen für pflegende Angehörige

Angehörige, die sich durch die Pflege seelisch oder körperlich belastet fühlen, die Pflegetipps brauchen oder sich mit anderen Betroffenen austauschen wollen, können Pflegekurse der ambulanten Dienste des ASB in Anspruch nehmen. Hier werden ihnen pflegerisches Grundwissen und Techniken wie z.B. rückenschonendes Heben vermittelt. Weil jede Pflegesituation anders ist, ist es in einigen Fällen sinnvoll, dass der Pflegedienst in die Wohnung kommt und den Angehörigen hier mit fachlichem Rat zur Seite steht.

Verleihung von Hilfsmitteln

Die meisten Pflegedienste verleihen auch Hilfsmittel, wie z.B. Badewannenlifter, mit denen ein Pflegebedürftiger leicht in die Badewanne hinein- und wieder herausgehoben werden kann. 

Beim ASB in Ihrer Nähe erfahren Sie, welche Angebote zu Ihnen passen und wo Sie diese bekommen können.

Eine alte Dame sitzt lächelnd auf dem Sofa in ihrem Wohnzimmer

Sozialstationen und mobile Pflegedienste sind für viele Senioren, die gerne zu Hause wohnen bleiben wollen, aber auch für ihre Angehörigen eine große Hilfe im Alltag.

Foto: ASB/L. Dahmen

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