Erste-Hilfe-Kurse beim Arbeiter-Samariter-Bund
Im Notfall zählt jede Minute! Damit möglichst jeder Erste Hilfe leisten kann, bietet der ASB-Landesverband Brandenburg ab sofort Erste-Hilfe-Kurse für alle Lebensbereiche an.

Ein plötzlicher Herzstillstand, ein schwerer Unfall oder ein Sturz im Alltag: In Notsituationen ist schnelle Hilfe entscheidend. Oft sind es nicht Ärzte oder Rettungskräfte, sondern ganz normale Menschen, die als Erste am Unfallort sind – und mit ihrem Handeln den Unterschied zwischen Leben und Tod machen. Mit einem Erste-Hilfe-Kurs beim ASB Landerverband Brandenburg sind Sie auf solche Situationen vorbereitet. Vermittelt werden auch Inhalte zur psychologischen Betreuung, zu wichtigen Materialien rund um den Erste-Hilfe-Koffer sowie die gemeinsame Erprobung des Ernstfalls.
Menschliche Komponente im Mittelpunkt
Mit zeitgemäßen und innovativen Vermittlungsmethoden zeigen wir in unseren Erste-Hilfe-Kursen, wie einfach es sein kann, Erste Hilfe zu leisten. Dabei achten wir auf die unterschiedlichen Anforderungen der Teilnehmenden und gehen auf diese individuell ein. Wir sind überzeugt davon, dass Menschen in Notsituationen eher helfen, wenn sie die entscheidenden Handgriffe beherrschen. Deshalb steht für uns neben inhaltlichen Aspekten bei der Kenntnisvermittlung vor allem die menschliche Komponente im Mittelpunkt. Weitere Informationen rund um die Erste-Hilfe-Kurse beim ASB finden Sie hier.
Grundkurse und Fortbildungen
Der Erste-Hilfe-Grundkurs zeichnet sich durch seine hohe Praxisorientierung aus. Zudem ist er für alle Führerscheinklassen gültig. Sie möchten Ihre Mitarbeitenden als betriebliche Ersthelfer ausbilden lassen? Dann sind die Erste-Hilfe-Kurse des ASB genau das Richtige für Ihr Unternehmen. Ihre Mitarbeitenden erhalten eine praxisnahe und BG-zertifizierte Ausbildung. Die Kurse finden wöchentlich statt und lassen sich über die Berufsgenossenschaft abrechnen.Wir bieten auch Erste-Hilfe-Fortbildungen an. Diese richten sich als Auffrischungs- und Vertiefungslehrgänge an Ersthelfer, deren Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.