Gutachten der Bertelsmann Stiftung bestätigt: Recht auf Freiwilligendienst ist rechtlich machbar
Ein neues Gutachten der Bertelsmann Stiftung belegt eindeutig die rechtliche Machbarkeit eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf einen Freiwilligendienst. Damit ist klar: Der Bund kann nicht nur für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), sondern auch für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie für internationale Freiwilligendienste eine gesetzliche Grundlage schaffen – einschließlich der Finanzierung eines existenzsichernden Freiwilligengeldes.
Potsdam, 05.07.2025. Erst im vergangenen Jahr wurde die von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragene Vision 2030 vorgestellt. Sie sieht vor, die Zahl der jährlich geförderten Freiwilligendienstplätze in Deutschland von derzeit knapp 100.000 auf 200.000 zu verdoppeln. Mit dem nun veröffentlichten Gutachten der Bertelsmann Stiftung liegt ab sofort eine juristische Grundlage vor, die die rechtliche Machbarkeit eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf einen Freiwilligendienst eindeutig darlegt.
„Wir begrüßen die aktuellen Erkenntnisse der Bertelsmann Stiftung sehr, da sie klar aufzeigt, dass Freiwilligkeit kein Selbstzweck ist, sondern aktiv gefördert werden muss. Fakt ist nicht erst seit heute, dass es dringend eine rechtliche Grundlage dafür braucht, dass alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger die Möglichkeit auf das Absolvieren eines Freiwilligendienstes haben. Die Politik ist ab sofort gefordert, die nun vorliegenden rechtlichen Grundlagen des Gutachtens umzusetzen und auf diesem Weg eine offene Kultur der Freiwilligkeit zu fördern“, sagt Cindy Schönknecht, Geschäftsführerin der ASB-Landesverbands Brandenburg.
Susann Gutzeit, Referentin für Freiwilligendienste/Engagementförderung beim ASB-Landesverband Brandenburg, betont, wie wichtig beim Thema Freiwilligendienste der Aspekt der Finanzierung ist: „Ich bin sehr froh darüber, dass endlich Bewegung in das Thema aller Freiwilligendienste kommt, gerade, weil wir und viele andere Träger in zunehmendem Maße auf freiwilliges Engagement angewiesen sind. Das größte Problem ist eine unzureichende Finanzierung und folglich auch ein Mangel an Plätzen. Dabei wollen sich gerade junge Menschen sehr gern engagieren. Mit dem vorliegenden Gutachten wird klar aufgezeigt, dass es nicht nur theoretisch denkbar, sondern rechtlich möglich ist, den freiwilligen Einsatz junger Menschen für die Gesellschaft durch politische Maßnahmen zu stärken.“
Rechtliche Grundlagen würden großes Engagement ermöglichen
Bislang war unklar, ob der Bund für Formate wie FSJ oder FÖJ rechtlich zuständig ist, da hier die Länder eine besondere Rolle haben und die Bundesförderung auf die pädagogische Begleitung beschränkt war. Das Gutachten der Bertelsmann Stiftung nimmt nun aber rechtliche Zweifel aus dem Spiel, indem es aufzeigt, dass ein Bundesgesetz ausreicht, um alle Formate – BFD, FSJ, FÖJ, IJFD – gleichwertig zu fördern. Eine Grundgesetzänderung ist dafür nicht erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Einrichtung einer Bundesverwaltung – als Eigen- oder Auftragsverwaltung.
Zugleich bleibt die föderale Struktur erhalten: Länder können weiterhin eigene Programme auflegen, und die bewährte zivilgesellschaftliche Verankerung der Dienste bleibt unangetastet. Mit der neuen Bundesregierung und einer neuen Ministerin im erweiterten Familien- und Bildungsministerium bietet sich jetzt die Chance, Freiwilligendienste strukturell in der Bildungslandschaft zu verankern – rechtlich abgesichert, finanziell unterlegt und für alle zugänglich. Der rechtliche Weg ist bereitet – es braucht nur einen entsprechenden politischen Willen.