[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]
Wählen Sie bitte eine Kategorie aus
Entlastungsgesetz

ASB sieht Versorgungssicherheit in der Pflege gefährdet

Referentenentwurf des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes bleibt hinter den Erwartungen zurück

Berlin, 10.03.2023 – Nach der gestrigen ministeriellen Anhörung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes zeigt sich der ASB enttäuscht, weil der Referentenentwurf wesentliche Prob-leme in der Pflege nicht angeht. „Mit dem Referentenentwurf wurde die Gelegenheit versäumt, die Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen“, so Dr. Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des ASB Deutschland e.V. „Damit setzt sich eine bedrohliche Entwicklung fort: Personaldienstleister werben mit dem Versprechen branchenunüblich hoher Gehälter, Einsatzplänen nach Wunsch und geldwerter Zusatzleistungen Pflegekräfte an, um diese dann zu überhöhten Kosten an Pflegeein-richtungen zu verleihen. Dies verschärft die ohnehin schon schwierige Personallage. In den letzten Monaten mussten viele stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen schließen. Immer mehr Pfle-gebedürftige finden so keinen Pflegedienst oder stationären Heimplatz.“


Die positiven Ansätze des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzentwurfs genügten nicht, denn die finanziellen Verbesserungen beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen sowie den Ent-lastungen bei den Eigenanteilen in der stationären Pflege seien erst zum 01.01.2024 mit einer le-diglich fünfprozentigen Steigerung vorgesehen. Die Schere zwischen dem Betrag, der für eine be-darfsgerechte Versorgung nötig wäre und dem von der Pflegeversicherung tatsächlich gezahlten Betrag klaffe so immer weiter auseinander.


Dies gelte besonders für die Tagespflege, für die im Referentenentwurf keinerlei Verbesserungen vorgesehen sind – weder der im Koalitionsvertrag versprochene Ausbau der Tagespflege noch eine Erhöhung des Betrags, den Pflegebedürftige für die Inanspruchnahme der Tagespflege einset-zen können. „Angesichts der großen Bedeutung, die die Tagespflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hat, ist dies vollkommen unverständlich“, sagt Dr. Martin Uwe Fichtmüller. „Die Tages-pflege ermöglicht Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und Angehörigen eine eigene berufliche Tätigkeit. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Pflegesystems und sollte als solcher wertgeschätzt werden.“