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Corona-Krise

Neue Corona-Verordnung in den ASB-Pflegeeinrichtungen

Angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen hat das Land Brandenburg für die Herbst- und Wintermonate die Corona-Verordnung neu diskutiert und beschlossen. Dies betrifft insbesondere die Pflegeeinrichtungen, um besonders vulnerable Personengruppen zu schützen.

© Gordon Welters http://www.gordonwelters.com

Foto: www.GordonWelters.com

 

Nicht immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesindheits- und Sozialwesens, z. B. Pflegekräfte in Pflegeheimen, müssen sich danach täglich testen. Damit bezieht sich die behördliche Testpflicht nur auf Personen, die nicht genesen oder geimpft sind, dies sowohl bei Besucherinnen und Besuchern, als auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Für ASB-Landesgeschäftsführer Dietmar Lippold geht die Schutzverordnung nicht weit genug. Er hält eine mögliche Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene für unerlässlich, um einen zuverlässigen Überblick über Coronainfektionen zu gewährleisten, auch wenn diese Personen keine Symptome zeigen.

„Wir stellen fest, dass es signifikant vermehrt zu Impfdurchbrüchen bei Geimpften und Genesenen kommt. Nur, wenn wir die Schnelltestungen auch auf diesen Personenkreis verpflichtend ausweiten, können wir Corona-Infektionen feststellen“, sagt auch Michael Braukmann, Geschäftsführer des ASB-Regionalverbandes Mittel-Brandenburg. „Täten wir dies nicht, könnten wir bei ca. 80 Prozent der Besucherinnen und Besucher und 80 bis 90 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die akuten Coronainfektionen nicht überblicken.“

Als Träger von 23 Senioren- und Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg sieht sich der Arbeiter-Samariter-Bund in der Verantwortung und Pflicht, für die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen zu sorgen.  In Übereinstimmung mit den Forderungen, beispielsweise des VdK Deutschland, der Stiftung Patientenschutz oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, sieht der ASB die Erweiterung der Testpflicht als dringendste Notwendigkeit der Einschränkung der Pandemie an. Schon jetzt wird es in verschiedenen ASB-Einrichtungen in Brandenburg praktiziert, unter anderem im Kreisverband Ostprignitz-Ruppin, Regionalverband Ostbrandenburg und auch im Ortsverband Spreewald.

Die Kosten für diese Testungen werden aktuell noch über den Rettungsschirm finanziert, der zum Jahresende 2021 ausläuft. „Unabhängig davon, wie die Kosten für die Testungen ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im neuen Jahr finanziert werden, brauchen wir auch eine verlässliche Finanzierung der Kosten für die Testungen von geimpftem und genesenem Pflegepersonal und Besucherinnen und Besuchern. Diese Tests dienen ausschließlich der Sicherheit und Gewissheit in den jeweiligen Einrichtungen. Es werden daher auch nicht notwendigerweise Zertifikate ausgestellt, weshalb diese Tests weiterhin unentgeltlich zur Verfügung stehen müssen. Die Corona-Krise wird schließlich nicht mit Ende des Rettungsschirmes enden“, so Dietmar Lippold.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ASB-Einrichtungen werden täglich vor Dienstantritt getestet. Zudem werden auch anlassbezogene Testungen durchgeführt.

Die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Bewohnerinnen und Bewohnern in den ASB-Pflegeeinrichtungen liegen durchschnittlich bei 80 bis 90 Prozent, teilweise bei 100 Prozent.

Die aktuelle Meldung vom 2. November des Gesundheitsministeriums kann hier abgerufen werden:  https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~02-11-2021-kabinett-verlaengerung-dritten-sars-cov-2-umgangsverordnung