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Katastrophenschutz

Hilfsorganisationen fordern bessere Berücksichtigung im neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Potsdam, den 4. Juni 2019: Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Land Brandenburg betont, dass der Katastrophenschutz nicht als Aufgabe einzelner Behörden oder Organisationen verstanden werden darf, sondern vielmehr ein abgestimmtes und eingeübtes Zusammenspiel aller Organisationen und Institutionen mit unterschiedlichen Aufgaben und Fähigkeiten ist. Beim aktuellen Entwurf für das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz sehen die Hilfsorganisationen gerade im Bereich der Betreuungsdienste noch Verbesserungsbedarf. So müssten für die Notunterbringung größerer Gruppen auf Landesebene Vorhaltungen mit Betten, Zelten und Hygienekits zur Verfügung stehen. Zum Beispiel gibt es im Land Brandenburg keine mobilen Pflegebetten, die vorgehalten werden, um zum Beispiel für eine Bombenentschärfung die Patienten aus Krankenhäusern oder Bewohner von Pflegeeinrichtungen während der Evakuierung unterbringen zu können. Auch gibt es keine landkreisübergreifenden Standards und Übungen, die im Katastrophenfall den Austausch von Materialien und die Zusammenarbeit im Betreuungsdienst erleichtern würden. Außerdem fordern die Hilfsorganisationen im Rahmen der Gefahrenabwehr die Aufnahme des Sanitätswachdienstes in das Gesetz. Für Großveranstaltungen wie Festivals sollten verbindliche Standards gesetzlich definiert werden als Teil einer integrierten Gefahrenabwehr. Wenn bei einem Musikfestival tausende Menschen feiern und in Zelten übernachten, sollte rund um die Uhr ein Sanitätsdienst auf dem Festivalgelände ansprechbar sein. Die Mitglieder der Hilfsorganisationen investieren ihre Freizeit zum Schutz der Bevölkerung – ehrenamtlich und unentgeltlich. Damit Ehrenamt Spaß macht, sollten sie nicht noch bürokratische Aufgaben übernehmen müssen. Die Hilfsorganisationen fordern daher die Festschreibung von hauptamtlichen Unterstützungsstrukturen per Gesetz.

In der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Land Brandenburg sind vertreten: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Die Johanniter,
Malteser und das Deutsche Rote Kreuz (DRK).