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Energiekrise

ASB fordert Energie-Rettungsschirm für soziale Einrichtungen

Die sprunghaft steigenden Energiekosten bedrohen die Existenz sozialer Einrichtungen. Daher fordert der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) die Bundesregierung auf, einen Energie-Rettungsschirm für soziale Einrichtungen zu schaffen.

Köln/Berlin, 21.09.2022 – Die sprunghaft steigenden Energiekosten bedrohen die Existenz sozialer Einrichtungen. Daher fordert der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) die Bundesregierung auf, einen Energie-Rettungsschirm für soziale Einrichtungen zu schaffen.
 
„Uns erreichen alarmierende Nachrichten aus unseren Einrichtungen. Bei Neuabschluss von Verträgen müssen soziale Einrichtungen bis zu 800 Prozent mehr für Gas und Strom bezahlen“, sagte Dr. Uwe Martin Fichtmüller, ASB-Hauptgeschäftsführer. Einrichtungen mit noch laufenden Energielieferverträgen müssten mit der vorzeitigen Kündigung ihrer Verträge und unkalkulier-bar hohen Preissteigerungen rechnen. Die Energiesparpotentiale der Einrichtungen sind da-gegen gering. „Es ist kaum vorstellbar, bei Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung oder Kleinkindern in voll- bzw. teilstationären Einrichtungen die Raumtemperatur merklich abzusenken“, sagte Fichtmüller.

„Soziale Einrichtungen sind in den Entlastungspaketen bislang vergessen worden. Das muss korrigiert werden“, forderte Fichtmüller. „Es geht an der Realität vorbei, wenn die Politik uns darauf verweist, wegen der Mehrkosten mit den Pflegekassen bzw. den Kommunen zu verhandeln.“ Denn viele Kostenträger verweigern sich einer Neuverhandlung der Sachkosten.

Am Beispiel der Pflege zeigt sich zudem, dass der auf Einzelverhandlungen ausgelegte Verhandlungsmechanismus nicht greift. Für eine hoch krisenhafte Situation, in der jede Pflege-einrichtung individuell verhandeln müsste und auf zeitnahe Verhandlungsergebnisse angewiesen ist, ist das Verfahren nicht ausgelegt. Der gesetzlich vorgesehene Weg, nachweis-bare Kostensteigerungen über Verhandlungen zu refinanzieren, versagt hier.
Das zu erwartende Defizit infolge der ungedeckten Kosten können die Einrichtungsträger nicht schultern: Gemeinnützige Einrichtungen und Dienste verfügen nur über begrenzte Rücklagen, da sie keine Gewinne erzielen dürfen und Mittel zeitnah zu verwenden sind. Aus vielen Einrichtungen erreichen uns daher Brandmeldungen über existenzielle Sorgen bis hin zur Befürchtung der Insolvenz.

Wir fordern daher, dass der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eingebrachte Vorschlag, kleine und mittlere Unternehmen unter den Schutz eines Energie-Rettungsschirms zu stellen, alle gemeinnützigen Träger sozialer Dienstleistungen einschließt.